Baumängel bewertenÄrger und Pfusch

Fast jeder Bauherr kennt dieses Szenario: Es liegt ein Baumangel vor. Der ausführende Unternehmer lehnt die Mangelbeseitigung ab.  Gern gehört in diesem Zusammenhang: „Das ist nicht unser Verschulden“.

Aus Kostengründen verzichten Bauherren leider oft auf die Einschaltung eines Bausachverständigen und bleiben damit häufig auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen, oder „leben“ mit diesen Mängeln.

Was viele nicht wissen: Die Kosten für einen Sachverständigen kann der Bauherr vom ausführenden Unternehmen einfordern. Das gilt auch für die Kosten der Mängelbeseitigung oder alternativ Schadensersatz und Preisminderung.

Durch Bäumängel können weitere Schäden an Gebäuden entstehen, diese Schäden führen zu Wertminderungen des Gebäudes. Ihre Investition in eine Immobilie ist dann nicht Wertstabil.

BGH Urteil – Gutachterkosten als Schadensersatz

Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten gibt ein neues Urteil des BGH das Klarheit schaffen soll.

Hier können Sie die Urteilsbegründung nachlesen.

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