Wertgutachten für Immobilien

Qualifizierte Bewertung von Immobilien und Grundstücken.

Qualifizierte Verkehrswertermittlungen – oder Gebäudewerte kann ich Ihnen als Immobilienexperten erstellen. Meine Gutachten entsprechen den gerichtlichen Anforderungen und sind entsprechend belastbar.

Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gibt es Richtlinien und Verordnungen z.b. die ImmoWertV, Immobilienwertermittlungverordnung.

Je nach Immobilie muss ein entsprechendes Wertermittlungsverfahren angewendet werden.

Ob ein Gebäudewert oder Verkehrswert,  im Sachwertverfahren, oder doch im Ertragswertverfahren ermittelt wird, ergibt sich durch das Gebäude. Der Vergleichswert wird meist bei Grundstücken angesetzt. Bei einem Wertgutachten werden meist mehrere Verfahren angewendet.

Natürlich spielt der Zustand einer Immobilie eine wichtige Rolle bei der Verkehrswertermittlung. Den Zustand zu bewerten benötigt meiner Meinung nach zur qualifikation als Wertermittler auch Erfahrung mit Bauschäden, Baupfusch, Baumängel. Ein Gebäudeschaden richtig einzuordnen ist für alle wichtig. Für den Eigentümer, damit keine Überbewertung des Schadens zu einem geringeren Verkehrswert führt. Für einen Käufer, damit ein Schaden erkannt und berücksichtigt wird. Nur so kann ein Immobilienwertgutachten den Verkehrswert widerspiegeln.

Als personenzertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken kenne ich die ImmoWertV und erstelle verwertbare Verkehrswertgutachten. Als personenzertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, kann ich Schäden, Pfusch und Mängel richtig einordnen und bewerten.

Gründe, die ein Wertgutachten erforderlich machen, gibt es viele:

  • Scheidung
  • Zwangsversteigerung
  • Erbe
  • Ermittlung des Erb- bzw. Pflichtteils
  • Erbengemeinschaft
  • Verkauf einer Immobilie an Geschwister, Verwandte oder Bekannte
    Kauf einer Immobilie
  • Der Eigentümer muss ins Pflegeheim und die Immobilie soll der Finanzierung dienen
  • Schenkung
  • Überschreibung

Ein unabhängiges und seriöses Wertgutachten ist in all diesen Fällen zwingend erforderlich.

Sinn eines Wertgutachtens ist es, den Wert einer Immobilie zu einem bestimmten Datum zu bestimmen. Dabei fließen nicht nur allgemeine Bewertungsfaktoren wie Bodenrichtwerte und Immobilienpreise mit ein, sondern auch Mängel und Schäden an der Immobilie.

Für die Erstellung eines aussagefähigen Wertgutachtens ist Fachkunde sowie eine große Erfahrung Voraussetzung. Je nach Anlass des Immobilienwertgutachtens ist auch der Ansatz der Wertermittlung von Bedeutung.

Als nach Din EN IEC/ISO 17024 personenzertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundsücken bin ich Ihr qualifizierter Ansprechpartner im Rhein – Main – Neckargebiet.

Neusadt a.d.Weinstraße, Bad Dürkheim, Weisenheim, Grünstadt, Deidesheim, Maikammer, Edenkoben, Landau, Karlsruhe.