Beratung beim Immobilienkauf
Beim Kauf einer Immobilie ist es unbedingt empfehlenswert, sich von einem Sachverständigen beraten zu lassen. Zu schnell übersieht man als Laie Mängel und Schäden an einer Immobilie, die nach dem Kauf ggf. eine Menge Ärger mit sich bringen könnten.
Besonders hilfreich ist es, wenn der Sachverständige für Schäden an Gebäuden UND für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken zertifiziert ist. Dann kann Ihr Berater Sie nicht nur qualifiziert über mögliche Schwachpunkt Ihrer Traumimmobilie beraten sondern auch eine Wertermittlung erstellen. So können Sie sicher sein für Ihr Wunschobjekt nicht zuviel zu bezahlen.
Eine der europaweit hochwertigsten Zertifizierugen ist die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Nur durch einen qualifizierten Sachverständigen kann die Bausubstanz, mögliche Gefahrstoffe (denken Sie z.B. an die Verwendung von Asbest zum Teil bis in die 80er Jahre) und der Wert des Gebäudes fachgerecht und sachlich eingeschätzt werden.
Wichtig ist, dass Sie bei der Hauskaufberatung folgende Leistungen erhalten.
- Studieren des Exposés
- Häufig werden Immobilien über einen Makler verkauft. Dieser erstellt ein Exposé. Dieses beschreibt die Immobilie, gibt aber auch häufig Auskunft über Besonderheiten. Negatives steht dabei meist nur zwischen den Zeilen. Aus dem Exposé kann bei der Hauskaufberatung auch die Wohnumgebung eingeschätzt werden. Der Sachverständige sollte sich die Umgebung anschauen und entsprechend einschätzen.
- Kennenlernen vor dem Termin
- Der Käufer und der Bausachverständige sollten sich kurz vor dem Termin kennen lernen. Hierbei kann der Sachverständige wichtige Punkte abklären und den Ablauf der Begehung erklären. Sie als Kunde können Ihre Vorstellung zum Umbau und Sanierungsmaßnahmen erläutern.
- Begehung der Immobilie
- Gemeinsam wird die Immobilie begangen. Vom Keller bis zum Dach und natürlich werden auch die Fassade und Außenanlagen in Augenschein genommen. Die Leistungssysteme sind zu beurteilen. Feuchteschäden werden begutachtet und das Vorhandensein von Gefahrstoffe wie z.B. Asbest erkundet. Die Baukonstruktion wird auf die Möglichkeit für geplante Umbaumaßnahmen überprüft. Schäden und Mängel sowie überduchschnittlicher Verschleiß der Immobilie werden bewertet und Fragen des Kunden beantwortet.
- Besprechen der Immobilie
- Nach der Begehung sollten die Ergebnisse der Begehung detailliert besprochen werden. Ich für meinen Teil lade meine Kunden dazu direkt nach der Begehung, wenn die Eindrücke noch frisch sind, in einer entspannten Atmosphäre zu einer Tasse Kaffee ein. In diesem Nachgespräch kann man die Machbarkeit der geplanten Umbaumaßnahmen besprechen und es kann eine erste grobe Einschätzung der notwendigen Sanierungskosten abgegeben werden.
- Dazu gehört auch die Beantwortund der Fragen: „Welche Arbeiten müssen direkt ausgeführt werden?“, „Welche Arbeiten werden in den nächsten 5 Jahren fällig werden?“ und „Was muss in den nächsten 10 Jahren repariert, erneuert und instandgehalten werden?“.
- Werteinschätzung der Immoilie
- Der Wert der Immobilie wird auf Grundlage der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) geschätzt. Dies ist gerade in der aktuellen Hochphase ein wichtiger Punkt. Die Immobilie jetzt zu teuer einzukaufen kann bei einem notwendigen und ungeplanten Verkauf zu erheblichen finanziellen Problemen führen. Auch gibt die Werteinschätzung eine gute Grundlage für Preisverhandlungen mit dem Käufer und Zinsverhandlungen mit der Bank. Aber am wichtigsten ist, dass SIe ein gutes Gefühl beim Kauf ihrer Wunschimmobilie bekommen.
- Schriftliche Zusammenfassung
- Die Punkte aus der Besprechung, der 0-5-10 Jahresplan und wichtige Hinweise zur Immobilie sollten nochmals schriftlich zusammen gefasst werden. So gehen auch nach dem Termin keine Informationen vergessen und Sie können die Einschätzung des Sachverständigen bei Bedarf in Ruhe noch einmal nachlesen. Diese Zusammenfassung kann in Kombination mit der Werteinschätzung erfolgen oder auch in einem seperaten Schriftstück. Eine reine Bilddokumentation wird den Sinn der Hauskaufberatung nicht erfüllen können.
- Rücksprache
- Es sollte selbstverständlich sein dass Sie den Sachverständigen auch nach der Beratung bei Rückfragen ansprechen können. Manche Fragen ergeben sich erst nach einigen Tagen. Und dann ist es wichtig dass Sie noch einen Ansprechpartner haben, der Ihre Immobilie kennt und Ihre Fragen beantwortet. Diese Rückfragen sollten für Sie keine zusätzlichen Kosten generieren.