Qualifikationen

Foto Kai Rautenberg

Qualifizierter Sachverständiger für Gebäudeschäden – Wertermittlung

Die Bezeichnungen „Gutachter“ und „Sachverständiger“ sind in Deutschland nicht gesetzlich geschützt.

Der Nachweis besonderer Fachkunde ist nicht zwingend vorgeschrieben, um als Gutachter tätig werden zu können.

Bei der Auswahl eines Gutachters sollten Sie daher besonderes Augenmerk auf die Qualifikation legen.

Erste Anhaltspunkte geben die folgenden Unterteilungen:

  • personenzertifizierte  Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Öffentlich anerkannte und vereidigte Sachverständige
  • Amtlich anerkannte Sachverständige
  • Verbandsangehörige Sachverständige
  • freie / unabhängige Sachverständige „selbst ernannt“

 

Qualifikationen Kai Rautenberg

  • 2014: Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024; Fachgebiet „Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke“ (ADA Invivo)
  • 2012: Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024; Fachgebiet „Schäden an Gebäuden“ (IQ Zert)
  • 2010: PersCert TÜV (280/7-0041-10); Sachverständiger „Schäden an Gebäuden“, Personenzertifiziert vom TÜV Rheinland
  • 2009: SBW-Weiterbildung; Sachverständiger „Wertermittlung“
  • 2009: SBW Weiterbildung; Sachverständiger „Schäden an Gebäuden“
  • 2009: Mitglied im „Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e.V.“
  • 1997: Tätigkeit als Bauleiter für überwiegend gewerbliche Objekte (bis 2007)
  • 1997: Staatlich geprüfter Hochbautechniker
  • 1997: Maurermeister

Durch meinen beruflichen Werdegang habe ich alle Schritte zu einem Bausachverständigen durchlaufen. Von der praktischen Erfahrung als Maurer und Maurermeister, über Bauleitung von großen und kleinen Objekten bis zu einem der weltweit höchsten Abschlüsse im Bausachverständigenwesen die personenzertifizierung nach DIN 17024.

Theoretische Bildung + praktische Erfahrung + qualifizierte Prüfungen = Qualifizierter Sachverständiger

Mit diesen Qualifikationen lassen sich Lösungen finden.