Bei der Abnahme von Bauleistungen gibt es diverse Bewertungsrichtlinien.

Die Bauabnahme ist mit der wichtigste Vorgang einer Baumaßnahme. Zahlungen werden fällig, die Gewährleistung beginnt und die Beweislast kehrt sich um.

Gerade das Thema Beweislastumkehr ist wichtig. Vor der Abnahme muss der Errichter beweisen, dass die Leistung ordnungsgemäß erstellt wurde. Nach der Abnahme muss der Bauherr beweisen, dass die Leistung nicht ordnungsgemäß hergestellt wurde. Dies hört sich nach Spitzfindigkeiten an, ist aber ein wichtiger Unterschied.

Nehmen Sie sich zur Abnahme eine Bauexperten, einen qualifizierten Bausachverständigen zur Seite.

In diesem Baublog Artikel möchte ich mich mit der Abnahme von Glasflächen und Fenstern beschäftigen.

Abnahme von Bauleistungen – Glasflächen und Fenster-

In diesem Artikel beschäftige ich mich mit der visuellen Bewertung von Glas im Bauwesen. Also: Wie ist der Zustand der Verglasung z.B. eines Fensters bei der Abnahme zu beurteilen. Welche Fehler oder Beschädigungen sind zulässig?

Für die Bewertung von Verglasungen gilt die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen

Hierin sind unter anderem die unterschiedlichen Bewertungszonen einer Verglasung (siehe Grafik unten) sowie die zulässige Anzahl von Kratzern, Einschlüssen usw. geregelt.

Nicht jeder Kratzer in der Verglasung ist demnach zwingend eine mangelhafte Leistung.

Hier eine Übersicht der einzelnen Bewertungszonen (siehe Grafik):

In der Zone F (Falzbereich) sind die meisten Beschädigungen zulässig, da es sich hier um einen abgedeckten Bereich handelt, der im Einbau-Zustand nicht sichtbar ist. Ausnahme: mechanische Kantenbeschädigungen.

Die Funktion (z.B. Wärmedämmung, Schallschutz usw.) der Verglasung darf selbstverständlich nicht beeinträchtigt sein.

In der Zone R (Randzone), d.h. 10 % der jeweiligen lichten Breiten- und Höhenmaße, gelten ebenfalls weniger strenge Auflagen. In dieser Zone sind Einschlüsse, Kratzer und Rückstände in Abhängigkeit zur Scheibengröße in begrenzten Maße zulässig.

In der Zone H (Hauptzone) gelten die strengsten Auflagen. Flecken, Blasen, Kratzer sind in Abhängigkeit zur Scheibengröße nur bis zu den jeweils gültigen Maximalwerten zulässig.

Fensterzonen

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Hier klicken, um die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen“ herunter zu laden.

Denken Sie als Bauherr daran, dass die Abnahme der Bauleistung einer der wichtigsten Termine beim Bauen ist. Als Bauherr haben Sie das Recht, sich von einem Bausachverständigen bei der Abnahme begleiten zu lassen.

Gerne stehe ich Ihnem im Raum  Rhein – Main – Neckar zur Verfügung.

Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Frankfurt, Neustadt an der Weinstraße, Stuttgart.