Abenteuer

HAUSBAU

In den letzten Monaten häufen sich bei mir die Fälle, in denen die Bauherren während der Bauausführung eine deutliche Überzahlung geleistet haben.

Leider wurde ich erst beauftragt nachdem das sprichwörtliche Kind in den Brunnen gefallen war.

Überzahlungen werden dann zum großen Problem, wenn der Bauträger während der Baumaßnahme insolvent wird, oder die Leistungen aus welchen Gründen auch immer verzögert ausgeführt werden.

Meist war dies beim bauen mit Bauträgern der Fall. Hierbei wurde nach dem Zahlungsplan der Makler- und Bauträgerverordnung abgerechnet.

Bauen ist ein Abenteuer und wie bei jedem Abenteuer sollte man sich auf einige Überraschungen vorbereiten.

Die Abrechnungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung gibt ein Gefühl der Sicherheit, da es sich um eine  gesetzliche Regelung handelt. Dennoch Achtung:  Die Auslegung kann einige Überraschungen parat halten.

Vor Vertragsunterzeichnung sollte man sich immer über die Folgen eines Zahlungsplanes im Klaren sein. Wichtig ist hierbei insbesondere zu bewerten inwieweit die Arbeiten bei Zahlung wirklich fertiggestellt sind.

Erdarbeiten

Bei Erdarbeiten zum Beispiel sollte im Vertrag klar geregelt sein das die Zahlung erst nach Fertigstellung der Aushubarbeiten zu leisten ist.

Die  Bauträgerverordnung  sieht für Erdarbeiten eine Zahlung von bis zu 30% bei Beginn der Arbeiten vor.  Überspitzt gesagt: Spaten ins Gras gesteckt, die Erdarbeiten haben begonnen und die Zahlung wird fällig.

Daher ist es empfehlenswert, eine genaue Auflistung der einzelnen Arbeitsschritte mit in den Vertrag aufnehmen und die Zahlung der 30% in einzelne Abschnitte zu unterteilen. Die Kosten werden so auf die einzelnen Abschnitte verteilt.

Bei Erhalt der Rechnungen gilt es dann sicherzustellen, dass die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich fertig gestellt sind. Wenn dies nicht der Fall ist sollten Sie  abschätzen können welcher Kostenaufwand bis zur Fertigstellung noch notwendig ist.

Fertigstellung Rohbau

Mit dem Erhalt der Rechnung für „Fertigstellung Rohbau“ werden nach dem Zahlungsplan 40% der Bausumme fällig.

Aber wann ist der Rohbau fertiggestellt? Oft gibt es beim Erhalt der Rechnung für die Rohbau-Fertigstellung noch unvollständige Gewerke, die in Abzug gebracht werden können:

Hierzu ein Beispiel:

Ein Hausbau für 300.000€

Anteil Erdarbeiten:  30% entspricht 90.000€

Die verbleibenden 70% werden für die Berechnung der Rohbaukosten als 100% angesetzt.

Rechnung für Rohbauleistungen inkl. Zimmermann.

Berechnungsgrundlage: 210.000€

40% enspricht 84.000€

noch nicht fertiggestellte Rohbauarbeiten

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Aussparungen schließen

Sparrenfelder zumauern

Innenwände fertigstellen

Baustelle (Rohbau) räumen

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-1.000€

-2.000€

-2.500€

-1.000€

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Noch nicht fertiggestellte Zimmermannsarbeiten

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Traufschalung herstellen

Ortgangschalung herstellen

Baustelle (Zimmermann) räumen

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-1.000€

-1.000€

– 500€

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Gesamtsumme Einbehalte für nicht fertiggestellte Leistungen: -9.000€

Auszahlung: 75.000€

Das Beispiel und die Gegenrechnung für die Einbehalte sind vereinfacht dargestellt. Der Abzug muss klar erkennbar und nachvollziehbar, fachlich korrekt und gerechtfertigt sein. Hierbei unterstützt Sie gerne ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.

Von pauschalen Einbehalten ist abzuraten, da dies meist zu Unstimmigkeiten und in Folge zu Baustopps usw. führen kann.

Sind Sie im Baubereich Laie sollten Sie unbedingt einen fachkundigen, erfahrenen Sachverständigen mit der Qualitätskontrolle und Rechnungsprüfung (Leistungsstandkontrolle) beauftragen.

Ja, die Beauftragung eines Sachverständigen kostet nochmals Geld.  Aber diese zusätzlichen Aufwendungen geben Ihnen Sicherheit beim Abenteuer Hausbau und können am Ende sehr viel Ärger und auch Geld einsparen.

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