Beton….. es kommt darauf an was man daraus macht…
Beton und Baugutachter.
Beton ist einer der wichtigsten Bausstoffe in der modernen Bauweise. Nicht nur bei Indusriegebäuden, sondern auch im Einfamilienhausbereich kann fast nicht auf Beton verzichtet werden.
Um Betone wirtschaftlicher zu Produzieren und die Eigenschaften zu verbessern werden Betone mit diversen Zusatzmittel hergestellt. Verzögerer, Fließmittel usw. Durch die Zusatzstoffe wird der Beton jedoch in der Verarbeitung empfindlicher und die Nachbehandlung ist wichtiger als dies noch vor 10-15Jahren der Fall war.
Aus diesen Gründen ist die Überwachung von Betonarbeiten, also dem Einbau von Beton, die Kontrolle der fachgerechten Nachbehandlung und natürlich die Sortenauswahl für das gelingen des Bauwerkes ein wichtiger Faktor. Hierbei unterstützt Sie ein Bausachverständiger für Gebäudeschäden, also ein Baugutachter. Baugutachter haben viel Erfahrung mit Schäden an Gebäuden und kennen die Auswirkungen von Fehlern die bei der Errichtung von Bauwerken entstehen können.
Auch bei der Definition von Betoneigenschaften ist ein Bauexperte Ihr Ansprechpartner. Ein gutes Beispiel ist gerade im Einfamilienhausbereich die Angabe “ Der Keller wird als weise Wanne ausgeführt“ zum Einsatz kommt oft nur ein WU-Beton oder ein Beton mit hohem Wassereindringwiderstand. Der Bauherr ist der Meinung er bekommt einen trockenen Keller. Hier kann ein Bausachverständiger beurteilen und Ihr Bauwerk schützen.
Die DIN EN 206-1 DIN 1045-2 und DIN 1045-3 sowie DIN 13670 unterscheiden Betone nach Standardbeton, Beton nach Eigenschaften und Beton nach Zusammensetzung.
Standardbeton
Der Standardbeton gilt nur für gewisse Anforderungen. Die Anwendung ist auf wenige Druckfestigkeitsklassen und Expositionsklassen beschränkt. Die Überwachung ist vergleichsweise gering.
Beton nach Eigenschaften – nach Verwendungszweck
Bei Beton nach Eigenschaften wird der Beton den Anforderungen nach zusammengestellt und geliefert. Dies bedeutet, der Planer legt die Anforderungen an den Beton fest, der Unternehmer bestellt im Lieferwerk nach den Anforderungen, das Lieferwerk stellt den Beton zusammen und liefert den Beton mit den gewünschten Eigenschaften.
Festgelegt werden die Expositionsklassen, die Frischbetoneigenschaften und die Festbetoneigenschaften.
Beton nach Zusammensetzung.
Bei Beton nach Zusammensetzung gibt der Besteller vor, wie der Beton zusammengesetzt wird, Sieblinie, verwendeter Zement, Zusatzstoffe usw. Die Bestellung oder Verarbeitung von solchen Betonen stellt hohe Anforderung an Qualität, Prüflabor und an das Personal. Die Gewährleistung, dass der Beton die erforderlichen Aufgaben erfüllen kann muss der Besteller, bzw. der „Verfasser der Zusammensetzung“ oder wie die Norm dies Beschreibt der „ Verfasser der Festlegung“ übernehmen.
Wer Betone nach Zusammensetzung bestellt, benötigt viel Erfahrung mit Betontechnologie.
Überwachung der Betone
Die Überwachung der Betone ist in unterschiedliche Überwachungsklassen eingeteilt. Hierbei werden Überwachungsklassen von 1, 2, und 3 vorgegeben.
Die Bauunternehmer müssen bei der Herstellung von Bauwerken aus Beton die notwendigen Tätigkeiten, die Einhaltung der Regelwerke und die Einhaltung der Projektbeschreibung überwachen. Baustoffe besonders Betone müssen regelkonform, ausreichend gekennzeichnet sein. Lieferbetone sind zu überwachen.
Überwachungsklassen
Je nach Betonsorte und Überwachungsklasse muss zur Qualitätssicherung unterschiedlicher Aufwand betrieben werden. Die DIN 13670 DIN 1045-3 teilt Betone in drei unterschiedliche Überwachungsklassen ein. Die Anforderungen an die Qualitätssicherung (Überwachung) sind abhängig von den Anforderungen an den Beton (Expositionsklassen) und die Druckfestigkeit. Überwacht wird die Frischbetoneigenschaft und die Festbetoneigenschaft. Maßgebend für die Qualität des Betons ist auch der Einbau, Verdichtung, Schalung usw.
Bei Betonen der Überwachungsklasse 2 und 3 muss zusätzlich zur Überwachung durch das Bauunternehmen auch eine Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle stattfinden.
Um die geforderten Betonqualitäten zu erreichen, ist neben der Überwachung von Einbau, Beton, Schalung und Bewehrung auch die Nachbehandlung einen großen Stellenwert.
Die Nachbehandlung ist in DIN EN 13670 /DIN 1045 – 3 geregelt. Nachbehandlungsmaßnahmen können sein, Abdecken von Betonflächen mit Folie, Feucht halten von Beton, Beton in der Schalung belassen. Usw. Auch das Abdecken mit Dämmfolie im Winter oder Sommer kann eine Nachbehandlungsmaßnahme sein. Fehlende Nachbehandlung führt meist zu Rissen und Schäden am Beton.