Schimmel hinter Sockelleiste

Die Feuchtigkeit unter dem Estrich kann durch Kapillarwirkung aufsteigen und es kommt zu Schimmelbildung.

Maßnahmen bei Wasserschäden in der Fußbodenkonstruktion

Was tun bei einem Wasserschaden ?

Wichtig ist, dass Sie bei einem Wasserschaden die Folgen nicht unterschätzen. Gerade bei Wasserschäden in Fußbodenkonstruktionen besteht ein erhöhtes Risiko von Folgeschäden.  

Informieren Sie Ihre Versicherung. Sie können Ihrer Versicherung vorschlagen einen unabhängigen Bausachverständigen zu beauftragen, somit können Sie sicher sein, dass Ihr Wasserschaden fachgerecht und umfänglich beseitigt wird. Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten des Bausachverständigen. 

 

 

Welche Maßnahmen sind bei Wasserschäden in Gebäuden notwendig?

Kommt es in einem Gebäude zu Wassereintritt, sei es durch einen Wasserrohrbruch oder durch ein Unwetter (Überschwemmung) sind meist erhebliche Maßnahmen zur Schadensbeseitigung erforderlich. Den Umfang des Schadens kann ein unabhängiger Sachverständiger, Gutachter oder Bauexperte beurteilen. Bei größeren Schäden werden die Kosten meist von der Versicherung übernommen. Mit einem unabhängigen Sachverständigen wird Ihr Gebäudeschaden fachgerecht beseitigt.

Leistungswasserschaden (Rohrbruch)

Beim Leitungswasserschaden muss man das Wasser in unterschiedliche Verschmutzungsgrade einteilen. Jeder kann sich vorstellen, dass frisches sauberes Leitungswasser ein anderes Schadensbild aufweist als fäkalienhaltige Abwässer dies tun.

Bei sauberem Wasser ist eine Trocknung von z.B. Fußbodenaufbauten (Belag, Estrich, Dämmung) möglich. Für die Desinfektion der Estrichdämmung, also der Dämmung unterhab des Estrichs, gibt es spezielle Firmen und Desinfektionsmittel.

Hier sind unterschiedliche Bedingungen des Schadens zu berücksichtigen, z.B. wie lange befindet sich das Wasser in der Dämmung, welche Bauteile sind betroffen. Welcher Bodenbelag ist vorhanden usw.

Fäkalienhaltige Abwasserschäden

Bei fäkalienhaltigen Abwässern ist eine Trocknung der Dämmung schon schwerer zu realisieren. Bei solchen Abwässern wird ein hohes Maß an Nährstoffen für Schimmel und Bakterien in die Konstruktion eingeleitet. Es muss bei einer Trocknung gewährleistet sein, dass alle Bakterien und Schimmelsporen abgetötet werden und die Dämmung in allen Bereichen trocken ist. Dies ist meist sehr schwer auszuführen, da hier physikalische Grenzen gesetzt sind.

Die Trocknung erfolgt mit Luft, diese Luft, wird immer den Weg des geringsten Widerstandes nehmen. Es wird Zonen geben die von der Luft nicht erreicht werden können. Die Trocknung wäre dann nicht vollständig erfolgt, es kommt zu Folgeschäden und evtl. Belastungen der Raumluft durch Schimmelsporen und Bakterien. Oft kann bei solten erfolglosen Versuchen auch ein muffiger Geruch festgestellt werden. Meist muss der Bodenaufbau aus- und neu eingebaut werden. Diverse Leitfaden geben vor, dass bei fäkalienhaltigen Abwasserschäden die Konstruktion ausgebaut werden muss.

Begutachtung des Schadens

Um einen Schaden, verursacht von „sauberen“ Wasser oder durch verschmutzes Wasser zu beseitigen, muss fachgerecht und sorgfältig begutachtet werden. Wichtig ist zu wissen, dass nicht nur sichtbare Schäden vorhanden sind, sondern auch verdeckte Schäden in der Fußbodenkonstruktion vorhanden sein können. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann dann nicht ausgeschlossen werden. Wichtig ist die Nachkontrolle oder Erfolgskontrolle. Hierbei wird geprüft über eine Beprobung geprüft, ob die Schimmelbeseitigung erfolgreich war. Diese Freimessung sollte nicht von der ausführenden Firma ausgeführt werden. Auch hier steht Ihnen ein unabhängier Baugutachter zur Verfügung.

Bei der Begutachtug des Schadens wird festgestellt, wie groß der Schadensumfang ist. Abhängig vom Umfang des Schadens wird ein Sanierungskonzept erstellt.

Fazit:

Sollten Sie einen Wasserschaden in Ihrem Gebäude vermuten oder festgestellt haben, lassen Sie den Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden beurteilen. Meist werden die Kosten von der Versicherung übernommen. Lassen Sie ein Sanierungkonzept erstellen, nur so können die Firmen wissen, welche Leistung ausgeführt werden muss. Nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme soll eine Kontrollmessung, Freimessung erfolgen.

Wir sind im Umkreis von ca. 200km um Mannheim tätig.