Sie wollen als Unternehmer oder Privatperson eine Baumaßnahme, zum Beispiel eine Baulücke schließen, ein Reihenhaus anbauen oder auch ein freistehendes Gebäude erstellen?
Um spätere Streitigkeiten mit der Stadtverwaltung, Nachbarn oder sonstigen Personen zu vermeiden, ist es wichtig, bereits vor Baubeginn Schäden an Straßen- und Gehwegbelägen, Nachbargebäuden, Zaunanlagen etc. fachgerecht zu dokumentieren und zu beurteilen. Eine einfache Fotodokumentation reicht dafür oft nicht aus.
Fehlt eine ordnungsgemäße und lückenlose Dokumentation, können im Streitfall hohe Kosten auf Sie als Bauherrn zukommen. Es kommt gar nicht mal so selten vor, dass Nachbarn, Gemeindeverwaltungen oder ähnliche nach Beendigung der Baumaßnahme plötzlich die Übernahme von Kosten für zum Beispiel Reparaturen oder die Beseitigung von angeblichen Schäden an Gebäuden einfordern.
Wenn Sie dann nicht nachweisen können, dass die Schäden bereits vor Baubeginn vorhanden waren, können ungeplante und nicht unerhebliche Kosten auf Sie zukommen. Durch ein sogenanntes „selbstständiges Beweissicherungsverfahren“, dass ein Sachverständiger für Bauschäden bereits vor Baubeginn erstellt hat kann im Streitfall nachgewiesen werden, dass entstandene Schäden an Gebäuden nicht durch Ihre Baumaßnahme verursacht wurden. Oft kann sogar nachgewiesen werden, dass entstandene Schäden durch eine nicht fachgerechte Herstellung der betroffenen Bauteile entstanden sind, was z.B. bei Gehwegen oft der Fall ist. Das minimiert Ihr Kostenrisiko erheblich.
Zu meinen Leistungen als Bausachverständiger gehört die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens über Schäden in der Umgebung der Baustelle vor Baubeginn und während des laufenden Baubetriebes (zum Beispiel bei Erdarbeiten). Die von mir angefertigte Beweissicherung vor und während der Baumaßnahme hilft Ihnen bei Streitigkeiten zu dokumentieren, dass die Schäden nicht vor Ihrer Baumaßnahme bestanden haben.