Handlungsempfehlung zur Beurteilung von Feuchteschäden in Fußböden
Beim Stöbern im Netz habe ich heute eine Handlungsempfehlung zur Beurteilung von Feuchteschäden in Fußböden (Entwurf zur öffentlichen Disskusion) entdeckt. Hierin sind der Ablauf der Beurteilung und die Gefahren eines Feuchteschadens, insbesondere bei Schimmelbefall, dokumentiert und leicht verständlich erklärt.
Feuchteschäden, Schimmel, Wasserschaden, Leitungswasserschaden
Meine Empfehlung in diesem Zusammenhang: Beauftragen Sie als Nichtfachmann immer einen unabhängigen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden mit der Beurteilung. Da Feuchteschäden nicht nur die Problematik von Schimmel- und Pilzbefall mit sich bringt, sondern auch die Tragsysteme durch die Feuchtigkeit beeiträchtigt werden können. Eine reine Beurteilung auf Schimmel- und Pilzbefall allein nicht ausreichend. Als Bausachverständiger kann ich nicht nur Schimmelbefall erkennen, sondern auch beurteilen welche Bauschäden durch den Wasserschaden entstanden sind. Gerade bei einem Leistungswasserschaden ist die Beurteilung für die Schadensabwicklung wichtig.
Unabhängier Baugutachter
Auch muss klar sein, dass eine Beurteilung unabhängig vorgenommen wird und kein Interessenkonflikt entstehen kann. Meist sind Feuchteschäden über die Hausrat (Möbel usw.) und über die Gebäudeversicherung (Rohrbruch, Leistungswasserschaden, Überschwemmung, Rückstau usw.) abgedeckt.
Eine gut geplante und fachgerechte Sanierung spart Geld und schützt Ihr Eigentum.
Das Bausachverständigenbüro Rautenberg ist im Raum Mannheim, Heidelberg, Stuttgart, Frankfurt, Kaiserslautern, Saabrücken, Karlsruhe tätig. Bundeweit arbeiten wir als Team von Sachverständigen.

Die Feuchtigkeit unter dem Estrich kann durch Kapillarwirkung aufsteigen und es kommt zu Schimmelbildung.
Wenn Sie gegen Wasserschäden, z.B. durch Rohrbruch, Leitungswasserschaden, Rohrbruch an Abwasserleitungen usw. versichert sind übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für den Bausachverständigen.