
### Bausachverständigenbüro Rautenberg: Aktuelle Regelungen zu Asbestuntersuchungen
Der Gesetzgeber hat vor einigen Monaten eine wichtige Regelung bezüglich Asbestuntersuchungen bei Renovierungsarbeiten /Sanierung getroffen, die im Dezember 2024 in Kraft trat. Diese Vorschrift legt fest, dass bei Maßnahmen an der Substanz von Gebäuden sowie bei Arbeiten an Installationen/Heizung, Elektro usw. Pflichtuntersuchungen auf Asbest durchgeführt werden müssen. Das bedeutet, dass die Asbestfreiheit nachgewiesen werden muss, bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann.Dies ist eine Bauherrenaufgabe, jedoch muss der Unternehme dafür sorgen, dass diese Untersuchung vor beginn vorliegt.
Viele Handwerksbetriebe sind in diesem Bereich nicht entsprechend ausgebildet und verfügen nicht über die erforderliche Erfahrung. Allerdings trägt der Geschäftsführer die Verantwortung, und die daraus resultierenden Strafen können erheblich sein. Die Kosten für die erforderlichen Untersuchungen können als besondere Baukosten abgerechnet werden; im Zweifelsfall ist es jedoch die Aufgabe des Bauherrn, die Organisation der Kosten und die Freimeldung zu übernehmen.
Als Sachverständigenbüro sind wir optimal ausgestattet, um Sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Wir führen die notwendigen Freimeldungen und Asbestuntersuchungen professionell und effizient durch, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um potenzielle Risiken zu minimieren und die Vorschriften einzuhalten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Beratung!
